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Aus: Ausgabe vom 03.01.2018, Seite 15 / Antifaschismus

NSU-Prozess: Streit um Nebenklagerechte

München/Berlin. Bundestagsabgeordnete von FDP und CSU wollen mit Blick auf den NSU-Prozess die Stellung von Verbrechensopfern in Strafprozessen neu regeln – im Sinne einer Einschränkung, die die Verfahren beschleunigen soll. Parlamentarier von SPD und Linkspartei möchten die derzeitigen Regeln dagegen beibehalten. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Presseagentur unter Abgeordneten, in deren Wahlkreisen NSU-Verbrechen stattfanden oder in denen die NSU-Terroristen lebten. Der bayerische FDP-Abgeordnete Stephan Thomae sagte, die Dauer des NSU-Prozesses sei mitverantwortlich für die Überlastung der Justiz. Seine Fraktion sehe daher »Handlungsbedarf«. Der Münchner CSU-Abgeordnete Bernhard Loos sagte, eine Novelle des Nebenklagerechts halte er »für grundsätzlich überlegenswert«. Keinen Anlass für eine Reform der Nebenklage sehen dagegen mehrere SPD-Abgeordnete aus München, Dortmund und Kassel. Die Münchner SPD-Politikerin Claudia Tausend sagte, die Rolle der Opfer und der Nebenklage müsse eher gestärkt als beschnitten werden. Ähnlich äußerten sich Abgeordnete der Linkspartei. Gleichlautende Fragen waren an 54 Mitglieder des Bundestages versandt worden. Keine Antworten gab es aus den Fraktionen von Grünen, AfD und CDU. (dpa/jW)

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