Latchinian und kein Ende
Im Dezember erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Rostock nicht nur die vor gut anderthalb Jahren ausgesprochene Kündigung des Volkstheater-Intendanten Sewan Latchinian für unwirksam, sondern ließ auch keine Berufung zu. Der Fall schien endlich geklärt. Wie das Theater nun mitteilte, hat es Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, um auf diesem Wege dennoch eine Berufung zu erwirken. Das OLG hatte diese nicht zugelassen, weil dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei. So erfreulich das Urteil, so fragwürdig war die Begründung.
Das Theater hielt die fristlose Kündigung für rechtens, da Latchinian mit öffentlicher Kritik an Sparmaßnahmen gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen habe. Im Kern ging es darum, dass er als Intendant eines Vierspartenhauses mit der Zusicherung verpflichtet worden war, diese vier Sparten – Schauspiel, Oper, Orchester und Tanz – blieben erhalten. 2015, bald nach seinem Amtsantritt, sollten jedoch Tanz- und Opernsparte eingespart werden, Anfang 2016 dann Tanz und Schauspiel. Latchinian, der vom Schauspiel kommt, beteiligte sich an öffentlichen Protesten gegen die Kürzungspläne.
Nach Einschätzung von Landgericht und OLG waren seine Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Die Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht rechtfertigten nicht die Kündigung. Latchinians Vertrag mit dem Theater hatte eine Laufzeit bis 2019. Er will die volle Summe der ihm entgangenen Gagen einklagen. Seit gut anderthalb Jahren hat er keinen Cent vom Theater erhalten, lebt von Rücklagen und familiärer Unterstützung. Ende vergangenen Jahres sprach er gegenüber der Leipziger Volkszeitung von einer »sozialen Exekution« und erklärte, nach seiner Entlassung hätten etwa 15 Schauspieler, Ausstatter, Chorleiter und Dramaturgen ebenfalls ihre Arbeitsplätze verloren. »So still, wie es um das Theater geworden ist, so still wird hinter den Kulissen ein Abbau betrieben, wie er so mit mir nicht möglich gewesen wäre.« (dpa/jW)
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