Aus: Ausgabe vom 03.02.2018, Seite 5 / Inland
Tod eines Erntehelfers: Bußgeld für Chef
Freiburg. Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei Freiburg ist das Strafverfahren gegen den Unternehmer eingestellt worden. Eine Schuld des 48 Jahre alten Deutschen habe nicht festgestellt werden können, entschied das Amtsgericht Freiburg am Freitag. Der Landwirt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, müsse aber 8.000 Euro bezahlen. Ihm war vorgeworfen worden, seinen Bediensteten im Juni 2014 bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung zu Arbeit gezwungen zu haben. Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb. (dpa/jW)
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