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Aus: Ausgabe vom 15.03.2018, Seite 4 / Inland

Langzeitüberwachung für rechtswidrig erklärt

Münster. Die 38 Jahre lange Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz wurde erneut für verfassungswidrig erklärt. Wie die Internationale Liga für Menschenrechte am Mittwoch informierte, fällte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Tag zuvor sein Urteil und bestätigte damit das erstinstanzliche des Verwaltungsgerichts Köln vom 3.2.2011. Gössner wurde nach Auffassung des OVG tatsächlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig von 1970 bis 2008 von dem Geheimdienst beobachtet. (jW)