»Härteleistungen« für Münchener Opfer
Bonn. Anders als Polizei und Staatsanwaltschaft hat das Bundesamt für Justiz das Attentat im Münchener Olympia-Einkaufszentrum als extremistisch motiviert bewertet. Damit können die Hinterbliebenen der neun im Juli 2016 von David S. erschossenen Menschen sowie die bei der Tat Verletzten »Härteleistungen« des Bundes erhalten, wie die Behörde vergangenen Mittwoch in Bonn mitteilte.
Das Bundesamt orientierte sich bei der Bewertung der Taten an einem von der Stadt München in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten. Dieses war ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass das neofaschistische Weltbild des Amokläufers Auslöser für das Verbrechen war. Polizei und Staatsanwaltschaft halten nach wie vor eine psychische Erkrankung des 18jährigen Täters für ausschlaggebend. (AFP/jW)
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