Aus: Ausgabe vom 24.03.2018, Seite 1 / Inland
Konsularischer Schutz: Bundesrat billigt Gesetz
Berlin. Im Notfall können Deutsche im Ausland den Schutz von Konsulaten anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland im Drittland konsularisch nicht vertreten ist – und umgekehrt. Der Bundesrat ließ entsprechende Gesetzespläne am Freitag passieren, damit eine EU-Richtlinie zum Schutz von EU-Bürgern in außereuropäischen Staaten in deutsches Recht umgesetzt wird. Durch die Gesetzesänderung sollen alle EU-Bürger gleichgestellt werden. Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland Hilfe benötigt, es dort aber keine deutsche Botschaft gibt, kann er bereits jetzt die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Patrouillenboote für Saudi-Arabien
vom 24.03.2018 -
»Parlamentariern Dampf unterm Gesäß machen«
vom 24.03.2018 -
Mehr »Law & Order«
vom 24.03.2018 -
Folgeschäden nicht anerkannt
vom 24.03.2018 -
Ein »Aktenfresser« als Stadtoberhaupt
vom 24.03.2018 -
Ringen um 50 Hertz beendet
vom 24.03.2018 -
Bauboom hält an
vom 24.03.2018 -
»Europäer verhandeln für die eigenen Konzerne«
vom 24.03.2018