Aus: Ausgabe vom 03.04.2018, Seite 4 / Inland
Mindeststrafe für Messerstecher gefordert
Berlin. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert, gezielte Stiche gegen andere Menschen generell als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung. »Damit kann sofortige Untersuchungshaft angeordnet werden und im Falle, dass die Tat von einem Flüchtling ausging, auch eine konsequente Abschiebung erfolgen«, begründete dies die DPolG auf Anfrage der Deutschen Presseagentur. Aus Sicht der DPolG sollten Attacken mit Messern und ähnlichen Gegenständen mit mindestens einem Jahr Haft geahndet werden. Für gefährliche Körperverletzung gebe es zwar eine Höchst-, aber keine Mindeststrafe. (dpa/jW)
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