Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.04.2018, Seite 15 / Geschichte

Anno … 15. Woche

1848, 13. April: In Konstanz am Bodensee bricht eine bewaffnete Gruppe von geschätzt 50 Personen unter der Führung des Revolutionärs Friedrich Hecker auf. Ihr Ziel ist es, sich mit anderen Bürgerwehren zu vereinigen und nach Karlsruhe zu ziehen, um dort den Großherzog Leopold von Baden zu entmachten und die Republik auszurufen. Da sich dem sogenannten Hecker-Zug weniger Freiwillige als erwartet anschließen, gelingt es den Truppen des Deutschen Bundes bald die an die 800 Aufständischen nach Südwesten abzudrängen. Am 20. April kommt es schließlich bei Kandern zu einer Schlacht, in deren Folge die Revolutionäre geschlagen werden. Hecker gelingt es zusammen mit anderen Teilnehmern nach Basel zu fliehen. Er emigriert schließlich im September in die USA.

1968, 9. April: In der DDR tritt eine neue Verfassung in Kraft, die die Konstitution von 1949 ersetzt. Der im Februar vom Zentralkomitee der SED vorgelegte Entwurf, der in verschiedenen Aussprachen öffentlich diskutiert wurde, ist am 6. April in einer Volksabstimmung bestätigt worden. Die neue Verfassung definiert die DDR als »sozialistischen Staat deutscher Nation« und als »Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen«. Das Ziel einer Vereinigung mit Westdeutschland »auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus« wird explizit festgehalten. Als Erich Honecker 1971 Vorsitzender der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wird, werden sämtliche Bezüge auf die deutsche Einheit im Oktober 1974 aus der Verfassung gestrichen.

1983, 13. April: Nach anhaltenden öffentlichen Protesten und der Ankündigung von Verweigerungsaktionen stoppt das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Verfügung die von der Bundesregierung vorgesehene Volkszählung, die eine totale Erfassung von Daten aller in der BRD lebenden Menschen vorsieht. Im Dezember erklärt das Gericht schließlich erhebliche Teile des Volkszählungsgesetzes für verfassungswidrig und konstatiert ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Als 1987 erneut eine Volkszählung angesetzt wird, kommt es zu einem umfassenden Boykott.

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