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Aus: Ausgabe vom 03.05.2018, Seite 7 / Ausland

EuGH beschränkt Aufenthaltsrecht

Luxemburg. EU-Bürgern, die möglicherweise Kriegsverbrechen begangen haben, kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Aufenthaltsrecht in einem EU-Land verwehrt werden. Die Entscheidung müsse im Einzelfall jedoch Schwere und Dauer der vorgeworfenen Taten berücksichtigen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Hintergrund war die Entscheidung eines niederländischen Gerichts, das einen Kroaten zur unerwünschten Person erklärt hatte, weil er während der Jugoslawien-Kriege an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sein soll. (dpa/jW)

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