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Aus: Ausgabe vom 11.05.2018, Seite 4 / Inland

Familiennachzug: ­Gesetz beschlossen

Berlin. Einige Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1.000 ausgewählte Angehörige einreisen dürfen. Eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.

Vertreter von Linkspartei und Grünen sowie von Nichtregierungsorganisationen kritisierten die Regelung als verfassungswidrig. Aktuell dürfen »subsidiär« Schutzberechtigte, unter ihnen viele Kriegsflüchtlinge aus Syrien, nur in seltenen Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Auch nach der Neuregelung werden Zehntausende weiter jahrelang auf ihre Ehepartner und Kinder warten müssen. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen fallen unter die Kontingentierung. Gegenwärtig liegen in deutschen Auslandsvertretungen bereits 26.000 Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor.

Sogenannte Terrorsympathisanten, Hetzer oder Gefährder will die große Koalition grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. (dpa/jW)

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