Ehrgeiziges Ziel
Unser Ziel, für den Erhalt der Kulturzeitschrift Melodie & Rhythmus bis zum 30. Juni 1.000 Abonnements einzuwerben, haben wir noch lange nicht erreicht – noch fehlen rund 400 Abos. Aber die Chancen stehen nicht schlecht, dass wir dieses ehrgeizige Ziel erreichen. Vor allem, weil in den kommenden Wochen viele Aktivitäten stattfinden, die weitere Abos einspielen sollen: Feste, Infostände, Geburtstagsfeten mit Werbung für M&R-Abos! Was ganz Besonderes hat sich die Berliner Leserinitiative einfallen lassen: Am Freitag, den 22. Juni, findet im Berliner Kulturzentrum Wabe ein Solikonzert für M&R unter dem Titel »Poesie & Politik« statt. Der Rapper Tapete wird zusammen mit dem Liedermacher Tobias Thiele auftreten, die Spoken-Word-Künstlerin Faten El-Dabass kommt zu Wort, das Weber-Herzog-Musiktheater führt Szenen aus seinem Stück »Frau Kapital und Dr. Marx« auf, das Crossover-Trio Cressy Jaw stellt Songs von seinem Debütalbum vor, Mala Emde und Skye McDonald von der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch interpretieren Texte von Peter Hacks, abgerundet wird der abwechslungsreiche Abend mit der Ska-Punk-Polka-Rock-Band Strom & Wasser. Nicht völlig ausgeschlossen sind Überraschungsgäste. Mit dem Reinerlös des Abends werden 50 M&R-Doppelabos für Bildungs- und Kultureinrichtungen finanziert. Die Soli-Eintrittskarte kostet 30 Euro, es kann aber auch der Normalpreis (20 Euro) gewählt werden. Zudem stehen noch Sozialtickets für zehn Euro zur Verfügung. Karten gibt es ab sofort im Vorverkauf im M&R-Shop online unter melodieundrhythmus.com/solikonzert, in der Berliner jW-Ladengalerie während der Öffnunsgzeiten (Montag bis Donnerstag von 11 bis 18 Uhr, Freitag von 10 bis 14 Uhr) sowie telefonisch unter 030/53 63 55 56. Kartenreservierungen sind auch über die Wabe per E-Mail an info@wabe-berlin.de oder telefonisch unter 0 30/9 02 95 38 50 möglich. Melodie & Rhythmus(jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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vom 19.05.2018