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Aus: Ausgabe vom 18.08.2018, Seite 2 / Inland

Anschlag auf Moschee: Haftstrafe gefordert

Dresden. Im Prozess zum Anschlag auf eine Moschee am 26. September 2016 in Dresden hat der Verteidiger des Angeklagten auf viereinhalb Jahre Haft plädiert. Da sein Mandant gedacht habe, das Gebäude sei leer, sei der Vorwurf des versuchten Mordes nicht haltbar. Die Generalstaatsanwaltschaft geht von einem ausländer- und islamfeindlichen Motiv aus und fordert zehn Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte gestanden, die Spreng- und Brandsätze an der Fatih-Camii-Moschee und am Kongresszentrum gezündet zu haben. Der Imam und seine Familie blieben körperlich unverletzt. Das Urteil wird am 31. August erwartet. (dpa/jW)

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