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Aus: Ausgabe vom 06.10.2018, Seite 4 / Inland

Beschwerde gegen Bayerns Polizeigesetz

München. Eine Gruppe privater Kläger hat Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) angekündigt. Die von zehn Beschwerdeführern betriebene Klage soll an diesem Sonnabend beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Freitag in München mitteilte. Die Organisation steht zusammen mit dem Bündnis »No PAG« und der Kampagnenorganisation »Campact« hinter der Klage. Ulf Buermeyer, Anwalt und GFF-Vorsitzender, kritisierte am Gesetz, dass die Polizei dadurch schon bei einer »drohenden Gefahr« eingreifen könne. (AFP/jW)

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