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Aus: Ausgabe vom 06.10.2018, Seite 14 / Aktion
Leserfotowettbewerb »Blende« 2018

Robocops im Einsatz

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Ein heißer Herbst kündigt sich in Berlin an. Bereits am letzten Wochenende protestierten Hunderte Menschen im Stadtteil Friedrichshain gegen die vermutlich Anfang nächsten Jahres anstehende Räumung des anarcha-queer-feministischen Projektes Liebig 34. Anschließend besetzten etwa 20 von ihnen Wohnungen eines Hauses – dem Besitzer der Immobilie werfen die Demonstranten Spekulation mit Wohnraum vor. »Wir müssen eine Stadt von unten aufbauen. Wir müssen Eigentums- und Machtverhältnisse auf persönlicher, institutioneller und staatlicher Ebene in Frage stellen«, erklärten sie, nachdem Bereitschaftspolizisten gegen die Besetzer vorgegangen waren.

Auf einer Demonstration zu fotografieren, ist keine leichte Übung. Das liegt nicht nur daran, dass Beamte oft rabiat gegen die Dokumentation ihres Einsatzes vorgehen. Zu beachten sind auch rechtliche Grundlagen. Personen dürfen auf Veranstaltungen mit einer großen Teilnehmerzahl wie Demonstrationen zwar prinzipiell ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Doch es gibt Fallstricke: Verboten ist es, einzelne Beteiligte bewusst herauszugreifen, sie also heranzuzoomen. Das gilt wiederum nicht, wenn Personen bei einer Berichterstattung über Ereignisse von öffentlichem Interesse sind, also bestimmte Menschen ein prägendes Bild der Demonstration vermitteln. Im November 2016 schoss der Berliner Jonas Beck das abgebildete Foto und nahm damit am »Blende«-Wettbewerb teil. Sein Motiv: Ein Aktivist versucht, mit einem Polizisten zu diskutieren, im Hintergrund agiert eine übermächtig wirkende Hundertschaft. Trotz der anonym dargestellten Personen gelang es dem Fotografen, die Szenerie spannend festzuhalten.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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