Gericht untersagt Polen Zwangsverrentung
Luxemburg. Polen muss die Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung erließ am Freitag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Entscheidung gilt sogar rückwirkend. Das bedeutet, dass bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetzungen dürften nicht mehr erfolgen. Die zuständige EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta begründete die Entscheidung damit, dass die neuen polnischen Regelungen theoretisch »das Grundrecht auf Zugang zu einem unabhängigen Gericht in nicht wiedergutzumachender Weise beschädigen« könnten. Deswegen müssten sie bis zu dem Urteil in dem Fall ausgesetzt werden. Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. (dpa/jW)
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