Zwölf Stunden arbeiten oder Kündigung
Wien. In Österreich ist eine Hilfsköchin entlassen worden, weil sie nicht täglich zwölf Stunden arbeiten wollte. Wie die Arbeiterkammer (AK), die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten, am Mittwoch mitteilte, habe der Chef einer Wiener Restaurantkette dies von der 56jährigen verlangt. Ansonsten müsse man ihr kündigen.
Nach dem am 1. September in Kraft getretenen Arbeitszeitgesetz beträgt die »freiwillige« Höchstarbeitszeit in Österreich zwölf Stunden täglich. Viele Unternehmer zwingen ihre Beschäftigten aber offenkundig zu dieser langen Arbeitszeit. »Von Freiwilligkeit kann also bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz keine Rede sein, denn die Beschäftigten sind und bleiben wirtschaftlich abhängig«, sagte Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft Vida, am Mittwoch in Wien. (jW)
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