EuGH stärkt Recht von Geflüchteten
Luxemburg. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen Geflüchteten mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu gewähren. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGH-Richter. Auf die Situation in der Bundesrepublik habe das Urteil zunächst keine Auswirkungen, da hierzulande Asylberechtigte nach Angaben des Sozialministeriums »Leistungen wie Inländer« erhalten würden. (dpa/jW)
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