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Aus: Ausgabe vom 01.12.2018, Seite 15 / Geschichte

Anno … 49. Woche

1918, 4. Dezember: Auf Initiative des ehemaligen Postbeamten und Reichstagsabgeordneten der Deutschen Demokratischen Partei, Ernst Remmers, wird in Berlin der Deutsche Beamtenbund als »Zusammenschluss der deutschen Beamten- und Lehrervereinigungen auf gewerkschaftlicher Grundlage« gegründet. 1933 von den Nazis aufgelöst und in den Reichsbund der Deutschen Beamten umgewandelt, entsteht der Dachverband 1949 neu. Unter dem Namen »Beamtenbund und Tarifunion« hat er heute mehr als 1,3 Millionen Mitglieder.

1938, 6. Dezember: Der französische Außenminister Georges Bonnet und sein deutscher Amtskollege Joachim von Ribbentrop unterzeichnen in Paris einen Freundschaftsvertrag. Das Papier beinhaltet eine gegenseitige Nichtangriffserklärung sowie die Anerkennung der deutsch-französischen Grenze. Die Nazis erwarten sich davon militärische Rückenfreiheit für ihren Angriff auf Polen. Als die Wehrmacht am 1. September 1939 das östliche Nachbarland überfällt, erklären Frankreich und Großbritannien dem Deutschen Reich den Krieg. Frankreich besetzt Teile des Saargebietes bis zum Westwall, was die Wehrmacht ohne Widerstand geschehen lässt. Weitere Schritte werden aber zunächst nicht unternommen. Man spricht daher für die Zeit bis zum Mai 1940, als die Nazis die Niederlande, Belgien, Luxemburg und schließlich Frankreich angreifen, vom sogenannten Sitzkrieg.

1993, 6. Dezember: Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt den ehemaligen Leiter des Auslandsgeheimdienstes der DDR (Hauptverwaltung A), Markus Wolf, wegen Landesverrats und Bestechung zu sechs Jahren Haft. Wolf war nach dem 3. Oktober 1990 über Österreich in die Sowjetunion geflohen, von dort ein Jahr später aber wieder zurückgekehrt. Den Spruch des Gerichts bezeichnet der Verurteilte als »politisches Urteil«, das nur deshalb gefällt worden sei, weil »es vierzig Jahre die Deutsche Demokratische Republik gegeben hat, die es im politischen und Rechtsverständnis der Urheber solcher Veranstaltungen nie hätte geben dürfen«. Wolf, der zunächst von der Haft verschont wird, geht in Revision. Im Oktober hebt der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Landesverrats auf. Im Mai 1997 wird Wolf erneut verurteilt, diesmal wegen Freiheitsberaubung. Die zweijährige Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

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