Auf die Füße
Der Rechtsstreit zwischen dem Volkstheater Rostock und Exintendant Sewan Latchinian (Foto) ist zugunsten des gekündigten Theaterchefs beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde der Volkstheater Rostock GmbH gegen eine Entscheidung des Rostocker Oberlandesgerichts (OLG) vom Dezember 2017 ab. Die entsprechende BGH-Entscheidung sei am 27. November gefallen, sagte Latchinians Karlsruher Rechtsanwalt Ralph Schmitt am Montag der dpa. Latchinian hatte 2014 seine Stelle in Rostock angetreten und dann stets für den Erhalt der vier Sparten am Theater und eine bessere finanzielle Ausstattung gekämpft. Ein Vergleich der Theaterpolitik Mecklenburg-Vorpommerns mit den Zerstörungen der Terrormiliz IS führte zu einer ersten Kündigung im März 2015. Diese wurde im Mai nach Protesten zurückgenommen, bis im Juni 2016 die zweite Kündigung ausgesprochen wurde. Ihm war unter anderem ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorgeworfen worden. Das Landgericht hatte im Dezember 2016 die Kündigung als unwirksam angesehen. Das OLG ließ gegen das Urteil keine Revision zu. Die BGH-Entscheidung heißt nicht, dass Latchinian wieder seine Stelle im Theater antreten kann – es geht um eine Abfindung. Der BGH setzte den Streitwert auf 288.000 Euro, was gleichzeitig der Abfindungshöhe entsprechen könnte. In einer persönlichen Stellungnahme sagte Sybille Bachmann vom Rostocker Bund und gleichzeitig Theateraufsichtsratsvorsitzende: »Diese Entscheidung war zu erwarten.« Es sei von der Stadt Rostock als Gesellschafterin unklug gewesen, im Februar 2016 den Vorschlag vom Rostocker Bund, eine Abfindung in Höhe von 150.000 Euro zu zahlen, nicht anzunehmen. »Das fällt der Stadt nun auf die Füße.« (dpa/jW)
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