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Aus: Ausgabe vom 12.12.2018, Seite 2 / Inland

Gericht: Betriebliche Witwenrente kürzbar

Erfurt. Unternehmen können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Altersunterschied von Ehepartnern mehr als zehn Jahre beträgt. Sie hätten ein legitimes Interesse, ihr finanzielles Risiko zu begrenzen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt im Fall eines Paares aus Bayern. Bei ihm betrug der Altersunterschied 15 Jahre. Eine solche Altersabstandsklausel und damit eine Benachteiligung wegen des Alters sei gerechtfertigt, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Sie definierten damit erstmals eine Altersgrenze, von der an Abschläge bei betrieblichen Hinterbliebenenversorgungen rechtens sind. (dpa/jW)

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