Auf Antrag öffentlich
Lausanne. Anhörungen vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS können ab 2019 auf Antrag einer Verfahrenspartei öffentlich abgehalten werden, gab der CAS bekannt. Die Anpassungen der Richtlinien für Schiedsverfahren seien eine Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall der fünfmaligen Eisschnellauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein. Die Berlinerin war im Oktober mit ihrer Beschwerde gescheitert, in der sie dem CAS mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen hatte. Das Strasbourger Gericht sprach Pechstein allerdings 8.000 Euro Schadenersatz zu, da der CAS durch fehlende Öffentlichkeit Pechsteins Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.
Anträge auf Öffentlichkeit können vom CAS abgelehnt werden »im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung«, zum »Schutz des Privatlebens der Parteien«, »wenn die Öffentlichkeit die Interessen der Justiz beeinträchtigt, das Verfahren ausschließlich im Zusammenhang mit Rechtsfragen steht oder wenn eine Anhörung in erster Instanz bereits öffentlich war«. (dpa/jW)
Mehr aus: Sport
-
Na, es is nix dabei
vom 31.12.2018 -
»Das ist Rassismus«
vom 31.12.2018