Aus: Ausgabe vom 18.01.2019, Seite 2 / Ausland
Polens »Holocaustgesetz« teilweise rechtswidrig
Warschau. Das polnische Verfassungsgericht hat einen Passus des sogenannten Holocaustgesetzes für rechtswidrig erklärt, der etwa positive Äußerungen über Taten ukrainischer Nazikollaborateure unter Strafe stellt. Die Bezeichnung »ukrainische Nationalisten« und einige weitere in der Novelle enthaltene Begriffe seien unpräzise formuliert, so dass deren Anwendung gegen Grundsätze korrekter Gesetzgebung verstoßen könne, argumentierte am Donnerstag das Gericht in Warschau. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Ausland
-
May sucht »Plan B«
vom 18.01.2019 -
Versuchter Regime-Change
vom 18.01.2019 -
Der Druck der Straße
vom 18.01.2019 -
Vertrauensfrage überstanden
vom 18.01.2019 -
Unnötige Einmischung
vom 18.01.2019