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Aus: Ausgabe vom 23.02.2019, Seite 4 / Inland

Novelle von Paragraph 219 a verabschiedet

Berlin. Der Bundestag hat dem Koalitionsentwurf zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Die Neuregelung des Strafrechtsparagraphen 219 a wurde am Donnerstag abend in namentlicher Abstimmung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Es gab 371 Ja- und 277 Nein-Stimmen sowie vier Enthaltungen. Die Neuregelung sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Über Methoden dürfen Ärzte jedoch nicht selbst informieren. (AFP/jW)

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Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Rolf R.: Paragraph 218 ff Die Gesamtheit der mit diesen Paragraphen verbundenen Demütigungen ist mit keinem Menschenrecht vereinbar!...