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Aus: Ausgabe vom 06.04.2019, Seite 10 / Feuilleton

E-Kabarett

Verkehrswissenschaftler Heiner Monheim hält den aktuellen Streit darüber, wo Elektroroller fahren dürfen, für »grotesk« und »symptomatisch«. Für ihn sei klar: »Was sich auf Rädern bewegt und nicht ein Kleinkind mit Laufrad ist, sondern etwas größer, gehört auf die Fahrbahn.« Es sei im übrigen »ein Witz«, dass es keine Altersgrenze für fahrradfahrende Kinder gebe, nun aber eine Altersgrenze von zwölf Jahren für Kinder mit E-Rollern eingeführt werden solle. »Alles weitere, was deutsche Verkehrsrechtler an Verrenkungen machen, ist eher kabarettreif.« Nicht zuletzt hinsichtlich der Bedingungen für Radfahrer: »Alle zehn Jahre gibt es eine Fahrradnovelle, in der irgendein kleines Detail verbessert wird. Aber auf eine grundlegende Novellierung warten wir immer noch verzweifelt.« (dpa/jW)