Aus: Ausgabe vom 20.04.2019, Seite 4 / Inland
Keine Entschädigung für Abschiebehaft
Karlsruhe. Weder der Freistaat Bayern noch die Bundesrepublik müssen einem afghanischen Flüchtling eine Entschädigung für einen knappen Monat Abschiebehaft zahlen. Die Anordnung der Haft sei in seinem Fall rechtmäßig gewesen, entschied der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Weil der Mann vor seiner Einreise in die BRD 2013 schon in der Slowakei Asyl beantragt hatte, sollte er dorthin abgeschoben werden. Um das sicherzustellen, ließ ihn die Bundespolizei in Haft nehmen. Nach seiner Freilassung suchte der Afghane mit seiner Familie Zuflucht im Kirchenasyl. Inzwischen ist er als Flüchtling anerkannt. (dpa/jW)
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