Aus: Ausgabe vom 04.05.2019, Seite 2 / Inland
FDP will nicht gegen Paragraph 219 a klagen
Berlin. Die Grünen und die Partei Die Linke fordern die FDP auf, sich an einer Verfassungsklage gegen die Neuregelung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu beteiligen. Cornelia Möhring von den Linken sagte am Freitag zu dpa: »Warum die FDP nun kneifen könnte, ist uns ein Rätsel.« FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hatte die Erfolgsaussichten prüfen lassen und will auf dieser Grundlage seiner Fraktion nicht zu einer Klage gegen den Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuches raten. Ohne die FDP kämen Grüne und Linke nicht auf die für eine Normenkontrollklage notwendigen 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestags. (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Lüko Willms: Paragraph 219 schafft sich selbst ab Die FDP wird verstanden haben, dass die Änderung des Paragraphen 219 a diesen de facto aufhebt und eine Verfassungsklage ihn wieder in Kraft setzen könnte. Der hinzugefügte Absatz 4 sagt ausdrückli...
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