Hintergrund
Deutliche Kritik an den Verschärfungen der Polizeigesetze kommt mittlerweile selbst vom obersten hauptamtlichen Datenschützer. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat am 8. Mai den 27. Tätigkeitsbericht seiner Behörde vorgestellt. Kelber kam dabei zu dem Schluss, dass sich der »bereits seit einigen Jahren unverkennbare Trend« verstetige, die Befugnisse der »Sicherheitsbehörden zur Verarbeitung personenbezogener Daten« immer umfassender auszuweiten. Für ihn sei diese Entwicklung »gerade vor dem Hintergrund einer kontinuierlich zurückgehenden Kriminalitätsrate« unverständlich, sagte Kelber.
Bevor weitergehende Möglichkeiten für Grundrechtseingriffe geschaffen werden, sollten aus seiner Sicht die »Sicherheitsbehörden besser erst einmal die bereits bestehenden Kompetenzen voll ausschöpfen«. Viele Probleme scheinen dem Bundesbeauftragten zufolge eher auf »nicht ausreichende personelle und technische Ressourcen« zurückzuführen zu sein als auf fehlende Möglichkeiten, personenbezogene Daten verarbeiten zu können. So forderte Kelber »dringend eine Sicherheitsgesetz-Pause in Deutschland«, während der sich »auf die Behebung bestehender Defizite konzentriert« würde.
Nachdem der Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage e. V. eine Übersicht aller Novellierungspläne der Länder zu deren Polizeigesetzen veröffentlicht hat, zog Amnesty International nach und erstellte gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Übersicht zu eingeführten und geplanten Änderungen entsprechender Regelungen. (bern)
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