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Ohrfeige für ostdeutsche Bauern

Alteigentümer sollen bei Bodenreformland bevorzugt werden

Die Aushöhlung der Bodenreform ist am Freitag weiter vorangetrieben worden. Nachdem bekannt wurde, welche Änderungen eine von Rupert Scholz (CDU) geleitete Kommission am Vortag beschlossen hatte, setzte die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) den Flächenverkauf an Antragsteller aus, die laut Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz nicht zu den »berechtigten Erwerbern« gehören. Eine entsprechende Auflage habe die Behörde vom Bundesfinanzministerium erhalten, teilte die Treuhand-Nachfolgeorganisation mit.

Für den Brandenburger Agrarminister Gunter Fritsch (SPD) bedeuten diese Vorschläge letztlich eine »Ohrfeige für ostdeutsche Bauern« sowie die »kalte Enteignung« ostdeutscher Agrarbetriebe und ihrer inzwischen getätigten Investitionen. »Skandalös« sei auch, daß Scholz nicht nur ehemalige Eigentümer, sondern sogar frühere Pächter zum bevorzugten Flächenerwerb zulassen wolle. Nicht nur die Erben, sondern auch künftige Erben könnten entsprechende Anträge stellen.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Berndt Seite (CDU) kritisierte das Resultat des CDU- Arbeitskreises. An der Bodenreform dürfe nicht gerüttelt werden, der mühsam gefundene Kompromiß, dem alle zugestimmt hätten, müsse unverändert bleiben, erklärte die Staatskanzlei in Schwerin am Freitag. Ostdeutsche SPD- Bundestagsabgeordnete werfen der Bundesregierung und der Unionsfraktion vor, die Bodenreform zwischen 1945 und 1949 »auf kaltem Wege« abwickeln zu wollen. CDU/CSU und Bundesregierung setzten wesentliche Inhalte der Flächenerwerbsverordnung außer Kraft und planten offensichtlich weitere Änderungen zum Nachteil von juristischen Personen und Neueinrichtern, erklärten der Chef der SPD-Querschnittsgruppe Deutsche Einheit, Rolf Schwanitz, und weitere Ost-Abgeordnete der SPD am Freitag in Bonn.

ADN/jW

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