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Aus: Ausgabe vom 14.06.2019, Seite 4 / Inland

Finanzen: Kirche muss keine Auskunft geben

Köln. Die katholische Kirche muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln geben. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es wies damit eine Klage der Journalistin Annika Joeres vom Recherchenetzwerk »Correctiv« gegen das Erzbistum Köln ab. Joeres hatte sich auf die staatliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten berufen. Diese gelte auch für die Kirche, da deren Kirchensteuer vom Staat eingezogen werde. Das Gericht erklärte, der presserechtliche Auskunftsanspruch scheitere in diesem Fall daran, dass es sich bei der Kirche nicht um eine Behörde handele. Zwar sei das Erheben der Kirchensteuer eine hoheitliche Aufgabe, doch die Verwendung der Mittel gehöre in den kirchlichen Bereich und fielen unter die religiöse Selbstbestimmung, so das Gericht. Es ließ jedoch Berufung zu. (dpa/jW)