Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.07.2019, Seite 4 / Inland

Bewährungsstrafe für Donbass-Kämpfer

Dortmund. Das Dortmunder Landgericht hat am Mittwoch einen deutschen Donbass-Kämpfer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt. Der in der früheren Sowjetunion geborene Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit war 2014 in die Ukraine gereist, um auf der Seite der international nicht anerkannten Volksrepubliken gegen die ukrainische Armee zu kämpfen. Ob der 43jährige tatsächlich an Kampfhandlungen teilgenommen hat, konnten die Richter nicht klären. »Er hatte es aber vor«, hieß es in der Urteilsbegründung. Dafür sei er auch an Maschinengewehren ausgebildet worden. Nach seiner Rückkehr 2016 war der jetzt Verurteilte am Flughafen Hannover festgenommen und befragt worden. Dabei hatte er sofort zugegeben, die vergangenen knapp eineinhalb Jahre in der Ukraine verbracht zu haben. (dpa/jW)