Gegründet 1947 Dienstag, 5. November 2024, Nr. 258
Die junge Welt wird von 2974 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 16.08.2019, Seite 4 / Inland

Strafen für »faktische« Demonstrationsleiter

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde eines Mannes als unbegründet ab, der wegen seiner Funktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung schuldig gesprochen worden war. Er habe im Februar 2017 eine Antiatomdemonstration organisiert. Dabei seilten sich zwei Teilnehmer von einer Brücke ab und spannten ein Banner auf. Der später als »faktischer Leiter« verurteilte Mann habe Anweisungen gegeben. (AFP/jW)