Aus: Ausgabe vom 19.09.2019, Seite 4 / Inland
BND muss Presse Auskunft geben
Leipzig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss der Presse bestimmte Auskünfte über seine Hintergrundgespräche mit Journalisten geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Damit gab das Leipziger Gericht einer Klage des rechtspolitischen Korrespondenten des Berliner Tagesspiegels zu großen Teilen statt. Der Reporter hatte vom Geheimdienst wissen wollen, welche Themen in den Hintergrundrunden besprochen und welche Medienvertreter dazu eingeladen wurden. Der BND hatte die Herausgabe der Informationen verweigert und argumentierte unter anderem mit Geheimhaltungsinteresse. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Wir müssen jetzt unangenehmer werden«
vom 19.09.2019 -
»Kein feindlicher Akt«
vom 19.09.2019 -
Unschuldsvermutung gilt
vom 19.09.2019 -
In eigenem Interesse
vom 19.09.2019 -
Profit statt Grundversorgung
vom 19.09.2019