Gericht: NPD-Plakat keine Volksverhetzung
München. Das Wahlkampfplakat der NPD mit der rassistischen Parole »Geld für die Oma statt für Sinti und Roma« kann nicht als volksverhetzend verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden. Die Darstellung habe zwar einen diskriminierenden Charakter, überschreite aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Im Prozess hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen die Stadt Ingolstadt geklagt. Während des Bundestagswahlkampfs 2017 hatte der Verband die Stadtverwaltung München aufgefordert, diese NPD-Plakate zu entfernen. »Wir hätten das Plakat gerne runtergeholt, aber wir durften nicht«, sagte der Rechtsdirektor der Stadt. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Kühlturm besetzt
vom 20.09.2019 -
Abriss aufgehalten
vom 20.09.2019 -
Militante Rechte in Hessen wächst
vom 20.09.2019 -
Wende per Autopilot
vom 20.09.2019 -
Mehr Geld für wenige
vom 20.09.2019