Aus: Ausgabe vom 12.10.2019, Seite 2 / Inland
Karlsruhe gibt NPD recht
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der Berliner NPD gegen eine Geldbuße stattgegeben, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Der Landesverband hatte auf Facebook zwischen 2014 und 2016 etliche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Kommentare dazu waren laut Verfassungsgericht »grob herabsetzend«. Aber selbst hetzerische oder offen rassistische Äußerungen könnten unter die Meinungsfreiheit der politischen Parteien fallen. Das Berliner Amtsgericht habe die Äußerungen einfach pauschal als jugendgefährdend eingestuft. Die Landesmedienanstalt hatte eine Geldbuße von 1.300 Euro verhängt, weil die NPD keinen Jugendschutzbeauftragten hatte. (dpa/jW)
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