Härtefallprüfpflicht bei Rundfunkbeitrag
Bundesverwaltungsgericht gibt einkommenschwacher Studentin recht
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Härtefallprüfung beim Rundfunkbeitrag angemahnt. Auch ohne Bafög-Leistungen für ein Zweitstudium ist eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in Härtefällen möglich. Ein solcher Fall liegt laut Gerichtsurteil vor, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe vergleichbar ist. Eine Studentin hatte damit in letzter Instanz Erfolg mit ihrer Klag...
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