Aus: Ausgabe vom 18.11.2019, Seite 5 / Inland
Innenministerium attackiert »Mietendeckel«
Berlin. Der geplante »Mietendeckel« des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei »kompetenzrechtlich gehindert«, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Ministerium in einer E-Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei mit der Mietpreisbremse bereits durch den Bund »umfassend und abschließend geregelt« worden. Die Entscheidung des Bundes dürfe nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes »verfälscht werden«. (dpa/jW)
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