Aus: Ausgabe vom 03.12.2019, Seite 2 / Ausland
Netanjahu kann Immunität bis 1. Januar beantragen
Jerusalem. Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu hat angesichts einer Korruptionsanklage bis zum 1. Januar Zeit, Immunität vor Strafverfolgung zu beantragen. Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit übermittelte dem Parlamentspräsidenten am Montag die ergänzte Anklageschrift, wie ein Sprecher mitteilte. Damit beginne ein Zeitfenster von 30 Tagen. Gerichtsstand sei Jerusalem, und es sollten mehr als 300 Zeugen geladen werden. Es ist allerdings unklar, ob Israels Parlament vor einer Regierungsbildung überhaupt über die Immunität entscheiden kann.(dpa/jW)
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