Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.12.2019, Seite 16 / Aktion
Aktion

Solidarität mit Kuba in Bern und Berlin

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Die Kampagne gegen die unmenschliche Blockadepolitik der Trump-Regierung (und seiner Vorgänger) gegen das sozialistische Kuba geht auch nach der Abstimmungsniederlage der USA bei den Vereinten Nationen weiter. So wenden sich schweizerische Solidaritäts- und Menschenrechtsorganisationen mit einem Appell an die eidgenössischen Räte, den Bundesrat und an jene Finanzinstitute, die sich am Kuba-Boykott beteiligen. Sie fordern, dass die Schweiz nicht nur auf der Vollversammlung der Vereinten Nationen für die Aufhebung der seit 1962 bestehenden Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegenüber Kuba stimmt, sondern sich auch aktiv innen- wie außenpolitisch für die Umsetzung des Beschlusses einsetzt.

Am kommenden Dienstag ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Diesen nimmt die Schweizerische Solidaritätsbewegung zum Anlass, den Appell und 2000 Unterschriften um 11.15 Uhr in der Berner Bundeskanzlei (Bundeshaus West) zu übergeben, woran natürlich auch Leserinnen und Leser der jungen Welt und weitere Unterstützer gerne teilnehmen können. Am selben Tag findet in Berlin in der jW-Ladengalerie (Torstr. 6, 10119 Berlin) um 19 Uhr die Eröffnung der Ausstellung »Gesichter des Widerstands« mit Arbeiten der Fotografen Roberto Chile (Kuba) und Roberto Fumagalli (Italien) statt.

Die Solidarität mit Kuba wird auch auf der XXV. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz eine wichtige Rolle spielen, die am Sonnabend, den 11. Januar 2020 in Berlin stattfindet. Neben weiteren Gästen aus Mittel- und Südamerika wird auch Yoerky Sánchez Cuellar, Mitglied des Staatsrats Kubas und Direktor der Tageszeitung Juventud Rebelde, über die Lage in seinem Land berichten. (jW)

Weitere Infos zur Konferenz und zum Kartenvorverkauf finden Sie unter www.rosa-luxemburg-konferenz.de

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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