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Aus: Ausgabe vom 11.12.2019, Seite 2 / Inland

Urteil: Wohnungen nicht nur für »Deutsche«

Augsburg. Wegen Diskriminierung eines aus Burkina Faso stammenden Inte­ressenten muss ein Wohnungsvermieter aus dem bayerischen Augsburg diesem 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht der Stadt nach eigenen Angaben am Dienstag. Der Vermieter gab demnach ein Zeitungsinserat auf, demzufolge er nur an »Deutsche« vermieten wolle. Anrufe des Bewerbers waren erfolglos, obwohl die Wohnung noch frei war. Der in München lebende Bewerber klagte deshalb in einem Zivilverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Das Amtsgericht gab ihm Recht. (AFP/jW)

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