Aus: Ausgabe vom 11.12.2019, Seite 5 / Inland
Erwerbslose müssen nicht jeden Job machen
Kassel. Erwerbslose müssen während einer Weiterbildung nicht jedes Stellenangebot annehmen. Deshalb müssen sie auch nicht schnell erreichbar sein, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Im Streitfall hatte ein Erwerbsloser aus Rheinland-Pfalz eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Umschulung zum Kfz-Mechatroniker gemacht. Aus privaten Gründen zog er währenddessen um und vergaß, dies auch seiner Arbeitsagentur mitzuteilen. Als diese davon erfuhr, forderte sie die seit dem Umzug gezahlten Leistungen und Sozialbeiträge zurück, insgesamt 8.700 Euro. Anders als die Vorinstanzen hob das BSG nun die Rückforderungsbescheide auf. (AFP/jW)
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