Steuernachzahlungen: Erfolg für VVN-BdA
Berlin. Die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten« (VVN-BdA) muss die nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit angeforderten Steuernachzahlungen nicht aufbringen. Ein entsprechender Bescheid des Berliner Finanzamts für Körperschaften sei am Mittwoch beim Anwalt der Organisation eingegangen, heißt es in einer Mitteilung. Demnach habe die Behörde die Vollziehung der gegen die VVN-BdA ergangenen Steuerbescheide wegen einer »unbilligen Härte« ausgesetzt.
VVN-BdA-Geschäftsführer Thomas Willms sprach von einem »kleinen Etappensieg«. Mit Blick auf das anstehende Einspruchsverfahren gelte es aber, »wachsam zu sein, bis auch inhaltlich der Angriff auf die Gemeinnützigkeit unseres Vereines zurückgeschlagen werden kann«. (jW)
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