Kohl-Witwe siegt vor Gericht
Köln. Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat im Rechtsstreit gegen dessen Biographen einen neuen Teilerfolg erzielt. Der Autor Heribert Schwan darf zahlreiche weitere Textpassagen aus seinem 2014 erschienenen Buch »Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle« nicht mehr verbreiten. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In einem früheren Urteil hatte das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bereits das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt. Dabei ging es etwa um drastische Äußerungen über andere Politiker. Das Vorgehen von Kohl-Richter wird allerdings auch kritisiert. Kohls Sohn Peter warf ihr in dem aktuellen Verfahren vor, die Deutungshoheit über das politische Vermächtnis des ehemaligen Kanzlers erlangen zu wollen. (dpa/AFP/jW)
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