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Aus: Ausgabe vom 21.12.2019, Seite 4 / Inland

NRW: Kommunale Stichwahl bleibt

Münster. Die von der Landesregierung beschlossene Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig, weil damit gegen »Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats« verstoßen werde. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Freitag in Münster entschieden. Damit wird es bei der nächsten Kommunalwahl im September 2020 wieder einen zweiten Wahlgang geben, wenn im ersten kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen hatten nach der Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP im April 2019 in Münster geklagt. (dpa/AFP/jW)

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