Keine Abfindung für »Air Berlin«-Flugbegleiter
Erfurt. Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz der Fluggesellschaft »Air Berlin« hat das Bundesarbeitsgericht Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen. In einer Grundsatzentscheidung zu vier Streitfällen entschied der Erste Senat am Dienstag in Erfurt, dass dem Kabinenpersonal keine Zahlungen des Insolvenzverwalters als Nachteilsausgleich zustehen. Sie bestätigten damit Urteile der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Berlin-Brandenburg. Beim höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt seien bislang etwa 450 Klagen von Flugbegleitern von »Air Berlin« angekommen, sagte ein Gerichtssprecher. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
»Sogar in weitere Ein-Euro-Jobs wurde investiert«
vom 22.01.2020 -
Den Kompromiss im Hinterkopf
vom 22.01.2020 -
Erfolgreicher Widerstand
vom 22.01.2020 -
Hauptsache armutsfest
vom 22.01.2020 -
Neue Kraftwerke ans Netz
vom 22.01.2020 -
»Hetze gegen Muslime werden akademische Weihen gegeben«
vom 22.01.2020