Aus: Ausgabe vom 06.02.2020, Seite 5 / Inland
Gericht: Kein Anspruch auf Allgemeingültigkeit
Karlsruhe. Aus der vom Grundgesetz geschützten Tarifautonomie lässt sich kein grundsätzlicher Anspruch darauf ableiten, dass ausgehandelte Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zu Tarifverträgen über Sozialkassen im Baugewerbe entschieden. Deshalb sind die Verfassungsbeschwerden der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt und der – durch den in der Branche abgeschlossenen Tarifvertrag eingerichteten – Urlaubs- und Lohnausgleichskasse nicht zur Entscheidung angenommen worden. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Hunderte Streikende in Magdeburg
vom 06.02.2020 -
»Sind keine kleinen Erwachsenen«
vom 06.02.2020 -
Schlüsselqualifikationen
vom 06.02.2020 -
Tabubruch in Erfurt
vom 06.02.2020 -
Nebelkerzen gegen Investoren
vom 06.02.2020 -
Wer es sich leisten kann …
vom 06.02.2020 -
Punkte für Klassenkampf
vom 06.02.2020 -
»NATO-Soldaten an russischer Grenze sind eine Provokation«
vom 06.02.2020