Aus: Ausgabe vom 20.02.2020, Seite 4 / Inland
Verfassungsgericht prüft Nazivergangenheit
Karlsruhe. 75 Jahre nach dem Ende des Naziregimes will das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob es in seinen Anfangsjahren personelle »Verflechtungen« mit der Zeit vor 1945 gegeben hat. Das hätten die 16 Richter der beiden Senate im Plenum beschlossen, sagte Präsident Andreas Voßkuhle am Dienstag abend beim Jahrespresseempfang des Gerichts in Karlsruhe. Das Bundesjustizministerium hatte bis 2016 eine ähnliche Untersuchung durchführen lassen. Dabei war herausgekommen, dass in der Nachkriegszeit mehr als die Hälfte der Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. (dpa/jW)
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