Aus: Ausgabe vom 05.03.2020, Seite 5 / Inland
Karlsruhe urteilt nicht zu »Leistungsausschluss«
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Sozialgerichts Darmstadt zur Frage zurückgewiesen, ob ein Ausschluss von EU-Ausländern bei Sozialhilfeleistungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorlage sei unzulässig, entschied die erste Kammer des Ersten Senats in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Begründung entspreche nicht den Anforderungen. EU-Ausländer, die gegen den Verlust ihres Aufenthaltsrechts in Deutschland klagen, seien während des Verfahrens nahezu vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen, hatte das Sozialgericht zur Begründung des Vorlagebeschlusses mitgeteilt. Asylbewerber würden dagegen regelmäßig Leistungen erhalten. (dpa/jW)
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