Kein Grundsatzurteil für Lesben aus Uganda
München/Kampala. Eine Präzedenzentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu lesbischen Frauen aus Uganda wird es vorerst nicht geben. Ein Verfahren, von dem sich Interessenvertretungen ein Grundsatzurteil erhofft hatten, wurde am Montag in München für erledigt erklärt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Klägerin als Flüchtling anerkennen will. Das sei aber nur eine Einzelfallentscheidung, sagte BAMF-Vertreter Karl Andreas Dihlmann. In gut 30 Ländern Afrikas sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten, so auch in Uganda. Die 41jährige Klägerin lebt seit 2012 in Deutschland und kämpft seitdem um ihre Anerkennung als Flüchtling. Seit einem Jahr hat sie eine Freundin. In Uganda seien Menschen mit homosexueller Veranlagung nicht erwünscht, hatte sie vor Gericht erklärt. »Wie lange kann man sein Leben führen im Versteck, als würde man niemanden gernhaben?« In Deutschland könne sie offen leben.
Die Lesbenberatungsstelle LeTRa in München betreut rund 60 weitere Klägerinnen aus Uganda und hatte deshalb auf ein Präzendenzurteil gehofft. Asylberaterin Julia Serdarov erklärte, die Entscheidung sei dennoch richtungweisend, da das Gericht die Verfolgung Homosexueller in Uganda anerkannt habe. Laut BAMF werden Asylanträge aus Uganda meistens abgelehnt. 2017 wurden 327 Fälle entschieden, davon 220 negativ. Wie viele der aus dem Land geflohenen Menschen sich wegen ihrer Homosexualität bedroht fühlten, wurde nicht erfasst. (dpa/jW)
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