Die junge Welt für Neugierige
Unsere Probeaboaktion nimmt Fahrt auf: Uns erreichen nicht nur viele Probeabobestellungen, sondern auch Berichte darüber, wie die Absender auf die junge Welt aufmerksam wurden und weshalb sie an dieser Zeitung interessiert sind.
So sah einer unserer neuen Leser das Probeaboangebot in einer jungen Welt, die eine Sitznachbarin in der S-Bahn las. Ein anderer berichtet, dass der Aufdruck auf einem jW-Jutebeutel ihn zum Probelesen animiert habe. Nicht wenige reagierten auf die Plakatwerbung, die zur Zeit in mehreren Städten zu sehen ist. Eine Probeleserin aus Hamburg berichtet, sie »suche noch eine Zeitung, die meinen Erwartungen entspricht. Getestet hatte ich bisher die Süddeutsche und das ND. Jetzt ist die junge Welt dran.« Viele entdecken die jW bei der Stichwortsuche im Internet, so zum Beispiel, wenn sie »Hanau« oder »Havanna«, »NATO-Manöver« oder »Gewerkschaftskämpfe« eingeben. Wieder andere wurden von Freunden zu einem Testabo eingeladen, oder sie kommen wie dieser Probeleser ganz von allein auf die Idee: Bei Recherchen »nach einer linken, unabhängigen und täglich erscheinenden Zeitung« sei er »auf die junge Welt gestoßen und nach einigen Leseproben sehr zufrieden«. Eine Leserin, die »durch Facebook auf die junge Welt aufmerksam geworden« war, hat sich »dann die jW-Webseite angeschaut« und kam zu dem Schluss: »Ich muss eure Zeitung mal lesen!«
Die mit Abstand am häufigsten genutzte Form der Bestellung ist das Formular im Internet. Es gibt aber auch erstaunlich viele telefonische Anforderungen, und natürlich werden ebenso ganz klassisch ausgefüllte Coupons an unseren Verlag geschickt. Gleichermaßen erfreulich wie nachhaltig ist es, wenn jW-Abonnenten Freunde, Bekannte und Kollegen zu einer Bestellung anregen. So ist die Zielstellung, dass jeder jW-Leser möglichst drei Probeleser gewinnt, ein wichtiger Teil dieser Aktion. Und daran dürfen sich alle Neuleserinnen und Neuleser gerne beteiligen.
Verlag, Redaktion und Genossenschaft junge Welt
Die junge Welt testen: jungewelt.de/probeabo
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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