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Aus: Ausgabe vom 17.04.2020, Seite 4 / Inland

Coronakrise: Gutachten zu Vermögensabgabe

Berlin. Die vor dem Hintergrund der Coronakrise diskutierte Vermögensabgabe ist einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zufolge womöglich nicht »zulässig«. Es gebe Zweifel daran, ob die Pandemie als Grund für einen solchen Zugriff auf private Vermögen ausreiche, heißt es in der Analyse, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitierte. Grundsätzlich ist eine einmalige Vermögensabgabe demnach mit der Verfassung vereinbar. Über die nötigen Voraussetzungen gebe es aber keine einheitliche Meinung. So sei umstritten, ob die Coronakrise und ihre Auswirkungen auf die Staatsfinanzen »schwerwiegend« genug seien. Der Kovorsitzende der Bundestagsfraktion Die Linke, Dietmar Bartsch, und die SPD-Kovorsitzende Saskia Esken hatten beide eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der finanziellen Belastungen durch die Pandemie vorgeschlagen. (dpa/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Roland Winkler, Aue: Privat und Staat Vermögensabgabe oder gar Enteignung bzw. eine Steuer auf Aktiengewinne, das sind Giftwörter für das Kapital und alle seine Kostgänger mitsamt ihres Staates. Da wird noch einiges dran zu drehen sein, w...

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